Hinweis:

Vor den anstehenden Baggerarbeiten (jeglicher Art, nicht nur im reinen Tiefbau) ist es aus gesetzlichen Gründen zwingend erforderlich, dass beim örtlich zuständigen Energieversorger eine aktuelle Plan- bzw. Leitungsauskunft (z.B: Gas/Wasser/Fernwärme/Strom) eingeholt und durch uns vor Beginn der Arbeiten eingesehen wird! siehe u.a. LG Mannheim – Az.: 9 O 341/19 – Urteil vom 20.11.2020

Sollte für ihr Projekt keine aktuelle Planauskunft vorliegen, wird diese durch uns vor Beginn der Arbeiten eingeholt und entsprechend eingesehen! 



Wir freuen uns auf ihre Anfrage!

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